Willkommen auf niederstwertprinzip.erfolg.at dem Informations Portal für Begriffe aus der Finanzwelt |
Hier finden Sie Erklärungen zu Begriffen aus der Finanzwelt. Von A wie ABC-Analyse bis Z wie Zinsen. Besuchen Sie unser Anlageberaterportal unter www.anlageberater.at und erhalten Sie Informationen aus der Finanzwelt. Unser Steuerberaterportal www.steuerberater.at bietet viele Informationen für Steuerberater, Steuerzahler und Steuersparer und Tipps und Tricks zum Steuersparen. Finanzlexikon: niederstwertprinzipniederstwertprinzip Das Niederstwertprinzip ist ein im Bilanzrecht (§253 HGB) geregelter Bewertungsgrundsatz, der bei der Ermittlung des Bilanzwertes einer Sache oder eines Rechtes des Anlagevermögens oder Umlaufvermögens angesetzt wird. Der Bilanzwert wird aus dem Marktwert, dem Sachwert oder dem Ertragswert eines Objektes errechnet. Bei einzelnen Bilanzgegenständen wird nach diesem Bewertungsgrundsatz der Wertes am Bilanzstichtag angesetzt, wenn dieser unter den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten liegt. Nach dem Vorsichtsprinzip braucht ein einmal angesetzter niedriger Bilanzwert in Folgejahren nicht nach oben korrigiert werden. |
Startseite | interne-personalbeschaffung.erfolg.at | handelsvertreter.erfolg.at | lombardsatz.erfolg.at | Impressum |
Die Finanz-Informationen basieren auf der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation.