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Finanzlexikon: niederstwertprinzip

niederstwertprinzip

Das Niederstwertprinzip ist ein im Bilanzrecht (§253 HGB) geregelter Bewertungsgrundsatz, der bei der Ermittlung des Bilanzwertes einer Sache oder eines Rechtes des Anlagevermögens oder Umlaufvermögens angesetzt wird. Der Bilanzwert wird aus dem Marktwert, dem Sachwert oder dem Ertragswert eines Objektes errechnet. Bei einzelnen Bilanzgegenständen wird nach diesem Bewertungsgrundsatz der Wertes am Bilanzstichtag angesetzt, wenn dieser unter den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten liegt. Nach dem Vorsichtsprinzip braucht ein einmal angesetzter niedriger Bilanzwert in Folgejahren nicht nach oben korrigiert werden.

Vermögensgegenstände, für die mehrere Wertansätze in Frage kommen, sind mit dem niedrigsten Wert zu bilanzieren, um eine verlustfreie Bewertung zu erreichen. Das Niederstwertprinzip lässt sich nach der gesetzlichen Ausgestaltung im Handelsgesetzbuch in drei Bereiche einteilen:

* Strenges Niederstwertprinzip
* Gemildertes Niederstwertprinzip
* Erweitertes Niederstwertprinzip

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